Terms & Conditions

Only available in German.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Shootle GmbH (im Folgenden „Shootle“) über Film- und Videoproduktionen, Fotografie und damit verbundene Leistungen. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (im Folgenden „Kunde“). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Shootle ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote von Shootle sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Shootle oder durch den Beginn der Leistung zustande. Maßgeblich für Umfang und Inhalt der Leistung sind das Angebot und die Auftragsbestätigung.

3. Leistungen und Mitwirkung des Kunden

Shootle erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen, etwa Konzeption, Vorproduktion, Dreh, Postproduktion und Lieferung. Bei der künstlerischen Umsetzung hat Shootle einen Gestaltungsspielraum.

Der Kunde stellt alle für die Produktion nötigen Informationen, Materialien, Freigaben, Drehorte und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Für von ihm gelieferte Inhalte (z. B. Logos, Musik, Bildmaterial) stellt er sicher, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt, und stellt Shootle von Ansprüchen Dritter frei.

4. Abnahme und Korrekturen

Shootle stellt dem Kunden Zwischen- und Endfassungen zur Abnahme bereit. Im Preis enthalten sind [[Anzahl, z. B. zwei]] Korrekturschleifen je Fassung; weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet. Erklärt der Kunde nicht innerhalb von [[Frist, z. B. 10]] Werktagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel, gilt die Fassung als abgenommen.

5. Vergütung und Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Shootle ist berechtigt, [[Anteil, z. B. 50 %]] der Vergütung mit Auftragserteilung in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind innerhalb von [[Frist, z. B. 14]] Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Zusätzliche Leistungen und vom Kunden veranlasste Mehrkosten (z. B. Verschiebungen, zusätzliche Drehtage) werden gesondert berechnet.

6. Verschiebung und Stornierung

Verschiebt oder storniert der Kunde einen vereinbarten Dreh, kann Shootle bereits entstandene Kosten sowie ein Ausfallhonorar berechnen: [[Staffel ergänzen, z. B. bis 14 Tage vorher 25 %, bis 7 Tage vorher 50 %, danach 100 % der Drehvergütung]]. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

7. Nutzungsrechte

Shootle räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an der Endfassung ein (Medien, Gebiet, Dauer). Ohne gesonderte Vereinbarung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für die eigene Unternehmenskommunikation. Rohmaterial, Projektdateien und nicht verwendete Aufnahmen bleiben bei Shootle und werden nur nach gesonderter Vereinbarung herausgegeben.

Rechte Dritter (z. B. Musik, Archivmaterial, Darsteller) gelten nur im mit dem jeweiligen Rechteinhaber vereinbarten Umfang.

8. Referenznutzung

Shootle darf die Produktion und ihren Titel sowie den Namen des Kunden als Referenz auf der eigenen Website, in Präsentationen und in sozialen Medien zeigen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht oder Vertraulichkeit vereinbart ist.

9. Haftung

Shootle haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

10. Höhere Gewalt

Kann ein Dreh aus Gründen, die Shootle nicht zu vertreten hat (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen, Krankheit von Mitwirkenden), nicht stattfinden, vereinbaren die Parteien einen Ersatztermin. Bereits entstandene Kosten trägt der Kunde [[Regelung prüfen]].

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.